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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Markenbeteiligung

Last updated: 7 August 2026

Curia Experiences (UK) Ltd, firmierend als RoadTrip.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für Buchungen von Unternehmen, die an RoadTrip und anderen kuratierten Markenentdeckungsveranstaltungen teilnehmen, die von der Curia-Gruppe betrieben werden.

1. Definitionen

In diesen Bedingungen:

Buchung bezeichnet einen Auftrag, ein Buchungsformular, einen Vorschlag, eine Rechnung, eine Online-Bestellung oder eine andere schriftliche Bestätigung, die vom Kunden für die Teilnahme an einer Veranstaltung angenommen wurde.

Buchungsformular bezeichnet das Dokument oder die elektronische Buchungsbestätigung, in dem die spezifischen kommerziellen Bedingungen einer Buchung festgelegt sind.

Kunde bezeichnet das Unternehmen, die Marke, den Hersteller, den Händler, den Lieferanten oder ein anderes Unternehmen, das die Buchung vornimmt.

Veranstaltung bezeichnet die RoadTrip, kuratierte Markenentdeckungsveranstaltung, Käuferpräsentation, Pop-up-Showroom oder andere Business-to-Business-Veranstaltung, die in der Buchung aufgeführt ist.

Veranstaltungsgebühr bezeichnet die vom Kunden für die Buchung zu zahlenden Gebühren.

Veranstaltungsmaterialien bezeichnet Produktinformationen, Bilder, Beschreibungen, Videos, Preisinformationen, Markenwerte und andere Materialien, die vom Kunden zur Verwendung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung geliefert werden.

Veranstalter, wir, uns oder unser bezeichnet das Unternehmen der Curia-Gruppe, das im Buchungsformular als Vertragspartei genannt ist.

Produkte bezeichnet die Produkte des Kunden, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung geliefert, ausgestellt, bemustert, demonstriert oder beworben werden.

Einzelhändler bezeichnet den Einzelhändler, Großhändler, Händler, Käuferorganisation oder andere Handelsorganisation, die eine Veranstaltung ausrichtet oder daran teilnimmt.

Käufer bezeichnet jeden Mitarbeiter, Vertreter, Agenten oder anderen Einkaufsfachmann, der mit einem Einzelhändler verbunden ist.

Muster bezeichnet Produkte oder andere physische Materialien, die vom Kunden zur Verwendung bei einer Veranstaltung geliefert werden.

2. Business-to-Business-Basis

2.1 Unsere Veranstaltungen werden ausschließlich auf einer Business-to-Business-Basis angeboten.

2.2 Mit einer Buchung bestätigt die buchende Person, dass: (a) sie für geschäftliche Zwecke handelt; (b) sie bevollmächtigt ist, den Kunden zu binden; und (c) der Kunde diese Bedingungen akzeptiert.

2.3 Eine Buchung wird verbindlich, wenn wir eine schriftliche Bestätigung ausstellen, eine Online-Buchung annehmen, eine Rechnung nach Annahme ausstellen oder die Buchung anderweitig schriftlich bestätigen.

3. Vertragsdokumente

3.1 Jede Buchung besteht aus: (a) dem Buchungsformular; (b) diesen Bedingungen; und (c) allen zusätzlichen schriftlichen Bedingungen, die ausdrücklich in das Buchungsformular aufgenommen wurden.

3.2 Im Falle von Widersprüchen haben die Dokumente die oben aufgeführte Prioritätsreihenfolge.

3.3 Jegliche Bedingungen in einer Kundenbestellung oder einem anderen Kundendokument gelten nicht, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

4. Art der Dienstleistung

4.1 RoadTrip bietet kuratierte Möglichkeiten für Marken und Produkte, sich relevanten Einkäufern zu präsentieren.

4.2 Je nach Veranstaltung können unsere Dienstleistungen umfassen: (a) die Schaffung einer temporären Markenpräsentation oder Entdeckungsumgebung; (b) die Präsentation oder Ausstellung von Produkten; (c) die Bereitstellung von Produkt- und Markeninformationen für Käufer; (d) die Bemusterung oder Demonstration von Produkten; (e) die digitale Präsentation von Veranstaltungsmaterialien; (f) die Erleichterung der Käuferentdeckung und -bindung; und (g) die Erfassung oder Weitergabe von Käuferfeedback, sofern dies ausdrücklich in der Buchung enthalten ist.

4.3 Sofern im Buchungsformular nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der Kunde nicht verpflichtet, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen.

4.4 Wir behalten uns die angemessene operative Kontrolle über das Layout, die Präsentation, das Format, den Zeitplan und die Durchführung jeder Veranstaltung vor.

5. Keine Garantie für ein kommerzielles Ergebnis

5.1 Der Kunde erkennt an, dass RoadTrip Zugang und Produktentdeckungsmöglichkeiten bietet, jedoch keine garantierten kommerziellen Ergebnisse.

5.2 Wir garantieren nicht: (a) dass ein bestimmter Käufer die Produkte des Kunden besucht oder überprüft; (b) eine Mindestanzahl von Käufern, es sei denn, dies ist im Buchungsformular ausdrücklich angegeben; (c) die Dauer, für die ein Käufer sich mit einem Produkt befasst; (d) Käuferfeedback; (e) Besprechungen, Folgetreffen oder Einführungen; (f) Listungen, Bestellungen, Vertriebsvereinbarungen oder andere Geschäftsbeziehungen; (g) einen bestimmten Verkaufswert oder eine Kapitalrendite; oder (h) dass ein Einzelhändler die Produkte kommerziell geeignet findet.

5.3 Alle Einkaufs-, Listungs- und kommerziellen Entscheidungen werden von dem jeweiligen Einzelhändler eigenverantwortlich getroffen.

5.4 Kein Einzelhändler oder Käufer ist unser Angestellter, Agent oder Vertreter, und wir sind nicht befugt, einen Einzelhändler an eine kommerzielle Vereinbarung mit dem Kunden zu binden.

6. Genannte Einzelhändler und Kategorien

6.1 Wenn eine Buchung einen bestimmten Einzelhändler identifiziert, wird die Veranstaltung für diesen Einzelhändler organisiert, es sei denn, das Buchungsformular sieht ausdrücklich etwas anderes vor.

6.2 Wenn eine Buchung eine Kategorie oder einen Produktbereich identifiziert, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, Produkte den Käufern zu präsentieren, die für diesen Bereich verantwortlich oder relevant sind.

6.3 Einzelhändler kontrollieren ihr eigenes Personal und können teilnehmende Käufer, Kategorienzuständigkeiten, interne Strukturen oder die Teilnahme kurzfristig ändern.

6.4 Eine Änderung des einzelnen Käufers stellt keine Stornierung der Veranstaltung dar, sofern die Veranstaltung mit dem genannten Einzelhändler fortgesetzt wird und für die gebuchte Kategorie weiterhin angemessen relevant ist.

6.5 Wir garantieren keine Kategorieexklusivität, es sei denn, dies ist im Buchungsformular ausdrücklich angegeben. Produkte von konkurrierenden Marken können an derselben Veranstaltung teilnehmen.

7. Stornierung oder wesentliche Änderung durch den Einzelhändler

7.1 Einzelhändler sind unabhängige Dritte und können eine Veranstaltung aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, stornieren, verschieben oder wesentlich ändern.

7.2 Falls ein benannter Einzelhändler eine Veranstaltung storniert oder nicht ausrichten kann, können wir dem Kunden Folgendes anbieten: (a) eine neu angesetzte Veranstaltung mit demselben Einzelhändler; (b) eine alternative Veranstaltung, von der wir vernünftigerweise annehmen, dass sie eine vergleichbare kommerzielle Relevanz bietet; oder (c) eine Gutschrift über den für die betroffene Veranstaltung gezahlten Betrag.

7.3 Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Ersatz-Einzelhändler zu akzeptieren, der sich wesentlich von dem ursprünglich gebuchten Einzelhändler unterscheidet.

7.4 Wenn: (a) der genannte Einzelhändler nicht angemessen neu angesetzt werden kann; (b) der Kunde eine wesentlich abweichende Ersatzveranstaltung nicht akzeptiert; und (c) wir die gebuchte Dienstleistung nicht erbringen können, kann der Kunde eine Rückerstattung der für die betroffene Veranstaltung gezahlten Veranstaltungsgebühr verlangen.

7.5 Eine Rückerstattung gemäß Ziffer 7.4 stellt die einzige finanzielle Entschädigung des Kunden im Zusammenhang mit dieser Stornierung dar, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt etwas anderes vor.

8. Veranstaltungsänderungen

8.1 Wir können angemessene Änderungen vornehmen an: (a) dem Veranstaltungszeitpunkt; (b) dem Format; (c) dem Veranstaltungsort innerhalb desselben allgemeinen Bereichs; (d) dem Ausstellungs-Layout; (e) dem Präsentationsformat; (f) dem Käuferzeitplan; oder (g) den operativen Vorkehrungen, wenn dies zur effektiven Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.

8.2 Wir werden den Kunden über wesentliche Änderungen informieren, soweit dies zumutbar ist.

8.3 Geringfügige operative Änderungen berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung oder Rückerstattung.

9. Gebühren

9.1 Der Kunde muss die im Buchungsformular angegebene Veranstaltungsgebühr entrichten.

9.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise: (a) exklusive Mehrwertsteuer, GST, Umsatzsteuer und anderer anwendbarer Steuern; und (b) exklusive Versand, Zöllen, Einfuhrabgaben und anderer Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Mustern oder Materialien.

9.3 Der Kunde ist für alle anfallenden Steuern verantwortlich, mit Ausnahme der auf unser Nettoeinkommen erhobenen Steuern.

9.4 Die Zahlung muss innerhalb des im Buchungsformular oder auf der Rechnung angegebenen Zeitraums erfolgen.

9.5 Sofern eine Zahlung vor einer Veranstaltung erforderlich ist, können wir die Teilnahme aussetzen, bis der Zahlungseingang bestätigt wurde.

9.6 Der Kunde ist für Bankgebühren und Währungsumrechnungsgebühren im Zusammenhang mit seiner Zahlung verantwortlich.

9.7 Soweit gesetzlich zulässig, können fällige Beträge angemessene Zinsen und Inkassokosten nach sich ziehen.

10. Stornierung durch den Kunden

10.1 Eine Buchung reserviert Kapazitäten für den Kunden und kann uns daran hindern, diese Kapazitäten an eine andere Marke zu verkaufen.

10.2 Sofern im Buchungsformular keine abweichenden Stornobedingungen angegeben sind, gelten die folgenden Standardbedingungen:

Mehr als 90 Tage vor der Veranstaltung: Der Kunde kann die Veranstaltungsgebühr auf eine andere berechtigte RoadTrip-Veranstaltung übertragen, die innerhalb von 12 Monaten stattfindet, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

60–90 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Veranstaltungsgebühr können als Gutschrift auf eine andere berechtigte Veranstaltung übertragen werden, die innerhalb von 12 Monaten stattfindet.

Weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung: Die Veranstaltungsgebühr ist nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar.

10.3 Bargeld-Rückerstattungen werden bei Kundenstornierungen nicht gewährt, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich vereinbart.

10.4 Ein Kunde kann den Austausch eines anderen Produkts oder einer Marke derselben juristischen Person beantragen, dies unterliegt jedoch unserer Genehmigung und der Eignung der Kategorie.

11. Muster und physische Produkte

11.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Veranstaltung erforderlichen Produkte und Muster gemäß unseren Anweisungen zu liefern.

11.2 Muster müssen: (a) den angegebenen Ort fristgerecht erreichen; (b) für Transport und Handhabung ordnungsgemäß verpackt sein; (c) in ausreichender Menge geliefert werden, wenn eine Bemusterung erforderlich ist; (d) alle geltenden Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen erfüllen; und (e) eine ausreichende Restlaufzeit für ihre beabsichtigte Verwendung haben.

11.3 Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde alle Kosten im Zusammenhang mit: (a) Transport; (b) Kurieren; (c) Zollabfertigung; (d) Einfuhrzöllen; (e) Steuern; (f) Lizenzen; und (g) behördlichen Genehmigungen.

11.4 Eine verspätete Ankunft von Mustern berechtigt den Kunden nicht zu einer Rückerstattung, wenn wir bereit und in der Lage waren, die Veranstaltung durchzuführen.

11.5 Wir werden Produkte in unserem Besitz mit angemessener Sorgfalt behandeln, sind jedoch nicht verantwortlich für geringfügige kosmetische Schäden, die durch angemessenen Transport, Ausstellung, Handhabung oder Bemusterung entstehen.

11.6 Muster gelten im Allgemeinen als verbrauchbare Werbematerialien und werden nicht zurückgesandt, es sei denn, dies wurde im Voraus vereinbart.

11.7 Nach einer Veranstaltung können ungenutzte Muster nach unserem Ermessen und sofern rechtlich zulässig: (a) für angemessene Folgemaßnahmen aufbewahrt werden; (b) an Käufer weitergegeben werden; (c) gespendet werden; (d) recycelt werden; oder (e) sicher entsorgt werden.

11.8 Der Kunde muss uns vor der Veranstaltung schriftlich mitteilen, ob Produkte spezifische Lager-, Handhabungs-, Kühl-, Sicherheits- oder Entsorgungsregelungen erfordern.

12. Produktkonformität

12.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm gelieferten Produkte.

12.2 Der Kunde sichert zu, dass nach bestem Wissen und Gewissen und nach angemessener Prüfung alle für eine Veranstaltung gelieferten Produkte: (a) sicher sind; (b) von zufriedenstellender kommerzieller Qualität für den Zweck sind, für den sie geliefert werden; (c) den geltenden Gesetzen und Vorschriften in der Gerichtsbarkeit entsprechen, in der sie ausgestellt, bemustert oder geliefert werden; (d) korrekt gekennzeichnet sind; (e) gegebenenfalls Inhaltsstoffe und Allergene genau angeben; (f) gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise und Anweisungen enthalten; (g) keine Fälschungen sind; (h) keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen; (i) keinem Produktrückruf oder Sicherheitsrisiko unterliegen, das ihre Lieferung oder Ausstellung unangemessen macht; und (j) bei der Veranstaltung rechtmäßig beworben und geliefert werden dürfen.

12.3 Der Kunde muss uns unverzüglich über Folgendes informieren: (a) einen Produktrückruf; (b) ein Sicherheitsbedenken; (c) eine falsche Allergen-Deklaration; (d) behördliche Maßnahmen; (e) einen wesentlichen Kennzeichnungsfehler; oder (f) jedes andere Problem, das die weitere Ausstellung oder Bemusterung eines Produkts unangemessen machen könnte.

12.4 Wir können die Ausstellung, Entfernung oder Bemusterung eines Produkts verweigern, wenn wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass ein Sicherheits-, Rechts-, Regulierungs-, Reputations- oder Betriebsbedenken vorliegt.

13. Lebensmittel, Getränke und Verbrauchsgüter

13.1 Kunden, die Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika oder andere Verbrauchsgüter liefern, müssen alle von uns angemessen angeforderten Informationen bereitstellen bezüglich: (a) Inhaltsstoffen; (b) Allergenen; (c) Lageranforderungen; (d) Haltbarkeit; (e) Verfalls- oder Mindesthaltbarkeitsdaten; (f) Zubereitungsanweisungen; und (g) des regulatorischen Status.

13.2 Produkte, die Kühlung, Tiefkühlung, Kochen, Zubereitung oder kontrollierte Lagerung erfordern, dürfen nur geliefert werden, wenn diese Vorkehrungen im Voraus vereinbart wurden.

13.3 Wir können die Bemusterung eines Produkts ablehnen, auch wenn es weiterhin als Teil einer Veranstaltung ausgestellt wird.

14. Kundeninformationen und Veranstaltungsmaterialien

14.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle an uns gelieferten Veranstaltungsmaterialien vollständig und korrekt sind.

14.2 Dies umfasst: (a) Produktbeschreibungen; (b) Preise; (c) empfohlene Verkaufspreise; (d) Packungsgrößen; (e) Margen; (f) Vertriebsinformationen; (g) Zertifizierungen; (h) Nachhaltigkeitsaussagen; (i) Nährwertangaben; (j) Leistungsangaben; und (k) andere kommerzielle oder Marketingaussagen.

14.3 Wir sind berechtigt, uns auf vom Kunden gelieferte Informationen zu verlassen und sind nicht verpflichtet, diese eigenständig zu überprüfen.

15. Geistiges Eigentum und Lizenz

15.1 Der Kunde behält das Eigentum an seinen Marken, Bildern, Produktinformationen und anderem geistigen Eigentum.

15.2 Der Kunde gewährt uns eine weltweite, nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie Lizenz für die Dauer der Buchung und einen angemessenen Zeitraum danach, um Veranstaltungsmaterialien zu nutzen, zu reproduzieren, die Größe anzupassen, zu formatieren und anzuzeigen, zum Zwecke von: (a) der Bewerbung der Teilnahme des Kunden; (b) der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung; (c) der Präsentation von Produkten vor Käufern; (d) dem Betrieb assoziierter digitaler Plattformen; (e) der Kommunikation von Folgeinformationen zur Veranstaltung; und (f) der Berichterstattung über die Veranstaltung.

15.3 Wir erwerben durch die Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden im Rahmen dieser Lizenz kein Eigentum daran.

15.4 Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um uns alle Veranstaltungsmaterialien für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen.

16. Fotografie, Video und Veranstaltungsinhalte

16.1 Wir können unsere Veranstaltungsumgebung, Installationen und Ausstellungen für operative, dokumentarische und Werbezwecke fotografieren oder aufzeichnen.

16.2 Dies kann Produkte, Verpackungen, Stände und Markenmaterialien umfassen.

16.3 Wenn der Kunde verlangt, dass bestimmte Produkte, vertrauliche Materialien oder noch nicht veröffentlichte Verpackungen nicht in öffentlichen Werbeinhalten erscheinen, muss er uns dies vor der Veranstaltung mitteilen.

16.4 Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, angemessene schriftliche Vertraulichkeitsbeschränkungen einzuhalten.

17. Vertraulichkeit von Einzelhändlern und Käufern

17.1 Der Kunde muss vertrauliche Informationen, die er durch eine Veranstaltung erhält, angemessen behandeln und darf vertrauliche Informationen über einen Einzelhändler oder Käufer ohne Genehmigung nicht offenlegen.

17.2 Alle von uns zur Verfügung gestellten Kontaktdaten von Käufern dürfen nur für legitime geschäftliche Folgemaßnahmen in Bezug auf die Produkte des Kunden und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutz- und Direktmarketinggesetzen verwendet werden.

17.3 Der Kunde darf nicht behaupten, dass: (a) ein Einzelhändler den Kunden oder seine Produkte unterstützt; (b) ein Einzelhändler zugestimmt hat, ein Produkt zu listen; oder (c) eine kommerzielle Beziehung besteht, es sei denn, der Einzelhändler hat dies ausdrücklich bestätigt.

18. Vertrauliche Informationen

18.1 Jede Partei wird die von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und sie nur für Zwecke verwenden, die mit der Buchung zusammenhängen.

18.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind, es sei denn, dies geschieht durch Verstoß gegen diese Vereinbarung; (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren; (c) unabhängig entwickelt wurden; (d) rechtmäßig aus einer anderen Quelle erhalten wurden; oder (e) gesetzlich oder durch eine zuständige Behörde offengelegt werden müssen.

18.3 Nichts in diesen Bedingungen hindert uns daran, den Kunden als Veranstaltungsteilnehmer zu identifizieren, es sei denn, Anonymität oder Vertraulichkeit wurde schriftlich vereinbart.

19. Datenschutz

19.1 Jede Partei muss die geltenden Datenschutz- und Privatsphärengesetze einhalten.

19.2 Wir werden personenbezogene Daten gemäß unserer Datenschutzrichtlinie verarbeiten.

19.3 Der Kunde muss sicherstellen, dass die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und weitergegeben wurden.

19.4 Wenn dem Kunden Käufer- oder andere Geschäftskontaktdaten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde für die spätere Nutzung dieser Informationen verantwortlich.

19.5 Diese Bedingungen stellen keine Erlaubnis zum Versand von Marketingmitteilungen dar, wenn eine gesonderte Zustimmung oder eine andere rechtmäßige Grundlage nach geltendem Recht erforderlich ist.

20. Verhalten und Integrität

20.1 Der Kunde muss sich in allen Interaktionen, die sich aus einer Veranstaltung ergeben, professionell verhalten.

20.2 Keine Partei darf im Zusammenhang mit einer Veranstaltung unzulässige Zahlungen, Anreize oder Vorteile anbieten oder gewähren.

20.3 Der Kunde muss die geltenden Anti-Korruptions-, Anti-Bestechungs-, Sanktions- und Handelskontrollgesetze einhalten.

20.4 Wir können einen Kunden unverzüglich von einer Veranstaltung ausschließen, wenn seine Teilnahme vernünftigerweise: (a) gegen Gesetze verstoßen könnte; (b) ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte; (c) die Veranstaltung beschädigen könnte; (d) unsere Beziehung zu einem Einzelhändler wesentlich schädigen könnte; oder (e) einen schwerwiegenden Reputationsschaden verursachen könnte.

21. Versicherung

21.1 Der Kunde ist für den Abschluss einer für sein Geschäft und seine Produkte angemessenen Versicherung verantwortlich.

21.2 Auf angemessene Anforderung muss der Kunde vor der Teilnahme einen Nachweis über eine entsprechende Produkthaftpflicht- oder andere Versicherung erbringen.

22. Freistellung des Kunden

22.1 Soweit nach geltendem Recht zulässig, stellt der Kunde uns von Ansprüchen Dritter, Verlusten, Schäden und angemessenen Kosten frei, die direkt resultieren aus: (a) defekten oder unsicheren Produkten, die vom Kunden geliefert wurden; (b) ungenauen oder unrechtmäßigen Produktansprüchen, die vom Kunden geliefert wurden; (c) der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter durch Veranstaltungsmaterialien; (d) dem wesentlichen Verstoß des Kunden gegen geltende Produktgesetze; oder (e) dem Betrug, vorsätzlichen Fehlverhalten oder wesentlichen Verstoß des Kunden gegen diese Bedingungen.

22.2 Diese Freistellung gilt nicht, soweit ein Anspruch durch unsere Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Verletzung dieser Bedingungen verursacht wurde.

23. Haftungsbeschränkung

23.1 Nichts in diesen Bedingungen schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

23.2 Ohne Einschränkung von Klausel 23.1 schließt nichts in diesen Bedingungen die Haftung aus für: (a) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; (b) vorsätzliches Fehlverhalten, wenn eine solche Haftung rechtlich nicht ausgeschlossen werden kann; (c) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, wenn ein Ausschluss gesetzlich verboten ist; oder (d) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht unbegrenzt bleiben muss.

23.3 Vorbehaltlich Klausel 23.1 ist keine Partei der anderen gegenüber haftbar für: (a) entgangenen Gewinn; (b) entgangenen Umsatz; (c) entgangene Einsparungen; (d) entgangene Gelegenheiten; (e) Verlust des Firmenwerts; oder (f) indirekte oder Folgeschäden, die sich aus einer Buchung ergeben.

23.4 Wir sind nicht verantwortlich für Verluste, die sich ergeben aus: (a) einer unabhängigen kommerziellen Entscheidung eines Einzelhändlers; (b) dem Scheitern, eine Listung oder Bestellung zu erhalten; (c) dem Verhalten eines Einzelhändlers oder Käufers; (d) verspäteten oder verlorenen Mustern während des Transports durch einen Drittanbieter; (e) ungenauen Informationen, die vom Kunden bereitgestellt wurden; oder (f) Ereignissen außerhalb unserer angemessenen Kontrolle.

23.5 Vorbehaltlich der Klauseln 23.1 und 23.2 übersteigt unsere gesamte Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Buchung ergibt, nicht 100% der vom Kunden für die Veranstaltung, die den Anspruch begründet, gezahlten oder zu zahlenden Veranstaltungsgebühren.

23.6 Die Beschränkungen in dieser Klausel gelten nur insoweit, als dies nach dem für die jeweilige Buchung geltenden Recht zulässig und durchsetzbar ist.

24. Höhere Gewalt

24.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden.

24.2 Solche Umstände können umfassen: (a) extreme Wetterbedingungen; (b) Naturkatastrophen; (c) Brand oder Überschwemmung; (d) Epidemie oder öffentliche Gesundheitsnotlage; (e) Krieg, Terrorismus oder zivile Unruhen; (f) staatliche Beschränkungen; (g) Arbeitskampfmaßnahmen; (h) größere Transportstörungen; (i) Ausfall von Versorgungsunternehmen oder Telekommunikation; (j) Schließung des Veranstaltungsortes; oder (k) andere vergleichbare Umstände außerhalb angemessener Kontrolle.

24.3 Die betroffene Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, Störungen zu minimieren.

24.4 Wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann, können wir: (a) sie neu ansetzen; (b) ihr Format angemessen ändern; oder (c) eine Gutschrift für eine andere Veranstaltung ausstellen.

24.5 Wenn die Leistung dauerhaft unmöglich wird und keine angemessene Alternative angeboten werden kann, werden wir Rückerstattungen oder Gutschriften unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen, der entstandenen Drittkosten und des geltenden Rechts fair behandeln.

25. Aussetzung und Beendigung

25.1 Wir können eine Buchung aussetzen oder beenden, wenn der Kunde: (a) fällige Beträge nicht rechtzeitig zahlt; (b) diese Bedingungen wesentlich verletzt; (c) Produkte liefert, die ein Sicherheits- oder Regulierungsrisiko darstellen; (d) wesentlich irreführende Informationen bereitstellt; (e) sich in einer Weise verhält, die unsere Beziehung zu einem Einzelhändler schädigen könnte; (f) insolvent wird; oder (g) sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung rechtswidrig verhält.

25.2 Wenn ein Verstoß angemessen behoben werden kann, werden wir dem Kunden normalerweise eine angemessene Frist zur Behebung einräumen, bevor wir die Beendigung erklären.

25.3 Eine Rückerstattung ist nicht fällig, wenn wir die Teilnahme wegen eines wesentlichen Verstoßes des Kunden beenden.

26. Unabhängige Unternehmen

26.1 Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer.

26.2 Nichts in diesen Bedingungen begründet: (a) eine Partnerschaft; (b) ein Joint Venture; (c) ein Arbeitsverhältnis; (d) eine Agentur; oder (e) ein Treuhandverhältnis.

26.3 Keine Partei darf die andere binden, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich genehmigt.

27. Abtretung und Untervergabe

27.1 Der Kunde darf eine Buchung ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht auf eine andere juristische Person übertragen.

27.2 Wir können Mitarbeiter, Auftragnehmer, Logistikdienstleister, Veranstaltungsortanbieter und andere Subunternehmer einsetzen, um Veranstaltungen durchzuführen.

27.3 Wir bleiben für unsere vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich, ungeachtet unseres Einsatzes von Subunternehmern.

27.4 Wir können eine Buchung im Rahmen einer echten Unternehmensumstrukturierung an ein anderes Unternehmen innerhalb der Curia-Gruppe abtreten, vorausgesetzt, dies beeinträchtigt die vertraglichen Rechte des Kunden nicht wesentlich.

28. Mitteilungen

28.1 Routinemitteilungen bezüglich Veranstaltungen können per E-Mail versandt werden.

28.2 Formelle Mitteilungen bezüglich Kündigung oder rechtlichen Ansprüchen müssen an die eingetragene oder Hauptgeschäftsadresse oder die benannte juristische E-Mail-Adresse der jeweiligen Partei gesandt werden.

29. Gesamte Vereinbarung

29.1 Die Buchung und diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung in Bezug auf die Veranstaltung dar.

29.2 Jede Partei bestätigt, dass sie sich nicht auf Aussagen verlassen hat, die nicht ausdrücklich in die Buchung aufgenommen wurden, wobei dies die Haftung für betrügerische Falschdarstellung nicht einschränkt.

30. Änderungen

30.1 Änderungen an einer bestehenden Buchung müssen schriftlich vereinbart werden.

30.2 Wir können diese Bedingungen für zukünftige Buchungen aktualisieren.

30.3 Aktualisierte Online-Bedingungen ändern eine bestätigte Buchung nicht rückwirkend, es sei denn: (a) dies ist gesetzlich vorgeschrieben; oder (b) dies wird zwischen den Parteien vereinbart.

31. Verzicht

Das Nichtausüben oder die Verzögerung bei der Ausübung eines vertraglichen Rechts führt nicht zum Verzicht auf dieses Recht.

32. Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Bedingungen für ungültig oder undurchsetzbar befunden werden, wird er nur im Mindestmaß geändert oder entfernt, das notwendig ist, und der Rest bleibt in Kraft.

33. Rechte Dritter

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, hat eine Person, die nicht Partei einer Buchung ist, kein Recht, deren Bedingungen durchzusetzen, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts.

34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

34.1 Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand für jede Buchung werden im Buchungsformular angegeben.

34.2 Die Parteien erklären sich damit einverstanden, sich den im Buchungsformular genannten Gerichten oder Streitbeilegungsforen zu unterwerfen.

34.3 Wenn das Buchungsformular kein anwendbares Recht festlegt, unterliegt die Buchung dem Recht der Gerichtsbarkeit, in der die vertragsschließende Veranstaltergesellschaft ihren eingetragenen Sitz hat, unter Ausschluss ihrer Kollisionsnormen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

34.4 Wenn das Buchungsformular kein Streitbeilegungsforum festlegt, sind die Gerichte zuständig, die über den eingetragenen Sitz der vertragsschließenden Veranstaltergesellschaft zuständig sind, vorbehaltlich zwingenden anwendbaren Rechts.

35. Vertragspartner

Die relevante Curia-Vertragsgesellschaft wird auf dem Buchungsformular und der Rechnung ausgewiesen. Mögliche Vertragsgesellschaften können sein:

Vereinigtes Königreich: CURIA Experiences (UK) Ltd, registriert in Schottland, Handelsregisternummer 892904. Eingetragene Adresse: 60 Tradeston Street, Glasgow, G5 8BH – oder ein anderes Unternehmen der Curia-Gruppe, das ausdrücklich im Buchungsformular genannt wird.

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